• Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Ratten - Meldepflicht !

Rattenbefall melden!
  • Wann besteht Meldepflicht? Einzelne Sichtungen (z. B. auf der Durchreise) sind meist nicht meldepflichtig. 

  • Sobald sich jedoch mehrere Tiere eingenistet haben oder Nester, Kot und Laufspuren zu sehen sind, muss dies beim Ordnungsamt oder Gesundheitsamt gemeldet werden.

  • Privatgrundstück: Entdecken Sie Ratten auf Ihrem eigenen Grundstück, sind Sie als Eigentümer verpflichtet, umgehend einen professionellen Schädlingsbekämpfer (Kammerjäger) zu beauftragen und die Kosten selbst zu tragen.

  • Mieter: Als Mieter müssen Sie unverzüglich den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren, damit diese die Bekämpfung veranlassen kann.

  • Öffentlicher Grund: Befindet sich der Befall auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Gewässern (z. B. an Kanalschächten), ist die Stadt oder Gemeinde in der Pflicht, die Bekämpfung zu organisieren.