Ratten - Meldepflicht !
Wann besteht Meldepflicht? Einzelne Sichtungen (z. B. auf der Durchreise) sind meist nicht meldepflichtig.
Sobald sich jedoch mehrere Tiere eingenistet haben oder Nester, Kot und Laufspuren zu sehen sind, muss dies beim Ordnungsamt oder Gesundheitsamt gemeldet werden.
Privatgrundstück: Entdecken Sie Ratten auf Ihrem eigenen Grundstück, sind Sie als Eigentümer verpflichtet, umgehend einen professionellen Schädlingsbekämpfer (Kammerjäger) zu beauftragen und die Kosten selbst zu tragen.
Mieter: Als Mieter müssen Sie unverzüglich den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren, damit diese die Bekämpfung veranlassen kann.
Öffentlicher Grund: Befindet sich der Befall auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Gewässern (z. B. an Kanalschächten), ist die Stadt oder Gemeinde in der Pflicht, die Bekämpfung zu organisieren.


